Zum 1. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz in Kraft. Für den Großteil der Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen, trifft dieses Gesetz glücklicherweise nicht zu. Es kann aber dennoch Auswirkungen auf die Vereinslandschaft haben.
Sportbund Pfalz
Pressemitteilung
vom 09. Februar 2015
Sportbund Pfalz mit Info-Abenden im März in Pirmasens, Speyer und Eisenberg
Denn es gibt in Vereinen einige Beschäftigungsformen, auf die das Mindestlohngesetz Anwendung findet. Dies betrifft geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen, die den Freibetrag übersteigen, Vertragsamateure und hauptamtliche Beschäftigungen. Hier sind beispielsweise Auswirkungen auf die Planung der Personalkosten sowie die Anpassung und Dokumentation der Arbeitszeiten zu beachten.
Der Sportbund Pfalz gibt im März auf drei Info-Abenden in Pirmasens, Speyer und Eisenberg ausführlich Auskunft über die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes insbesondere für Sportvereine.
Referent jeweils: Dr. Falko Zink (Rechtsanwalt und Rechtsberater des Sportbundes Pfalz)
Gebühr jeweils: frei
Termin1: Mittwoch, 04. März; 18.00 - 19.30 Uhr,
Ort: Pirmasens, MTV-Sportheim, Georgia Avenue 4
Termin 2: Mittwoch, 11. März; 18.00 - 19.30 Uhr,
Ort: Speyer, Sportheim des FC 09, Raiffeisenstraße
Termin 3: Mittwoch, 25. März; 18.00 - 19.30 Uhr,
Ort: Eisenberg, Sportheim TSG, Friedrich-Ebert-Straße 11
Anmeldungen unter www.sportbund-pfalz.de im Online-Portal sind aufgrund möglicher Kapazitätsgrenzen in den Veranstaltungsorten dringend erwünscht.
Info
Sportbund Pfalz, Paul-Ehrlich-Straße 28 a, 67663 Kaiserslautern, T 0631. 34112-23, E
Kontakt
Asmus Kaufmann
Referent für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
T 0631.34112-35